Mobile Seniorenberatung · Heike Schneider

Angehörigen-Entlastungsgesetzes

Wenn Menschen pflegebedürftig werden, erhalten sie Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung. Diese wird häufig als Teilkasko-Versicherung bezeichnet, weil sie nicht immer alle bei der Pflege anfallenden Kosten deckt. Vor allem bei der Versorgung im Pflegeheim müssen Bewohner einen hohen Eigenanteil tragen. Wenn deren Rente oder das Ersparte dafür nicht ausreichen, müssen die Angehörigen einspringen. Nicht selten waren es die Kinder der Pflegebedürftigen, die den sog. Elternunterhalt zahlen mussten. Mit der Einführung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zahlen unterhaltspflichtige Kinder ab Januar 2020 jedoch erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zum Unterhalt der Eltern dazu.

Quelle: Pflege.de

https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/elternunterhalt/